Gesellschaftsrecht &
M&A
Gesellschafts-
recht & M&A
Das Gesellschaftsrecht bildet das Fundament der rechtlichen Strukturen von Unternehmen.
Das Gesell-
schaftsrecht bildet das Fundament der rechtlichen Strukturen von Unternehmen.
Es umfasst die wesentlichen Prinzipien der Organisation von Gesellschaften (Einzelunternehmen, GesbR, KG, OG, GmbH, AG etc.) und regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaften, Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform hängt von vielen Faktoren ab, wie bevorstehenden Haftungen, zu erwartenden Gewinnen, der Anzahl der Gesellschafter, der Marktausrichtung und weiteren entscheidenden Aspekten. Insbesondere für Unternehmensgründer bieten wir in einem kostenlosen Erstgespräch fachkundige Unterstützung bei der Wahl der passenden Rechtsform an.
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M&A – Fusionen und Unternehmensübernahmen
M & A –
Fusionen und Unternehmens-
übernahmen
Im Bereich M&A liegt der Fokus entweder auf einer zu erwerbenden Zielgesellschaft (Target) oder auf Strukturveränderungen bei mehreren Gesellschaften. Der Wert eines Unternehmens bemisst sich letztlich daran, was ein Käufer bereit ist zu zahlen. Ein Unternehmensverkauf kann eine kluge Entscheidung sein, die jedoch sorgfältig und rechtzeitig geplant werden muss. Mit unserer Expertise steigern Sie den Unternehmenswert, maximieren den potenziellen Verkaufspreis und gewährleisten eine reibungslose Übergabe an den Nachfolger.
Für Familienunternehmen gibt es zahlreiche Wege, den Fortbestand innerhalb der Familie zu sichern und die Familienmitglieder optimal einzubinden. Die konkrete Gestaltung dieser Maßnahmen hängt von den individuellen Bedürfnissen jedes Familienmitglieds ab. Ein wirksames Mittel zur langfristigen Sicherung des Erfolgs eines Familienunternehmens ist die Erstellung einer Familienverfassung sowie der Erwerb eines Unternehmer-Notfallkoffers.