Liegenschafts- &
Immobilienrecht
Liegenschafts-
& Immobilien-
recht
Immobilien sind schwer von Unternehmen zu trennen – Liegenschafts- & Immobilienrecht
Immobilien sind schwer von Unternehmen zu trennen – Liegenschafts- & Immobilienrecht
Jeder Unternehmer hat im Laufe seiner Tätigkeit mit Immobilienrecht zu tun. Es ist daher für die anwaltliche Praxis und ganzheitliche Beratung von Unternehmen unerlässlich, eine Spezialisierung im Immobilienbereich aufzuweisen. Wir beraten und vertreten Sie bzw. Ihr Unternehmen beim Abschluss von Mietverträgen, Kaufverträgen, oder Schenkungen, Errichtung von Superädifikaten, Erwerb von Baurechten. Ebenso bringen wir Mietzins- und Räumungsklagen gegen Mieter und Teilungsklagen gegen Miteigentümer ein.
Wir führen sämtliche im Immobilienbereich erforderlichen Eintragungen im Grundbuch durch (Eigentumsrecht, Fruchtgenussrecht, Pfandrecht, Reallast, Servitut, Wohnungsgebrauchsrecht etc.).
Darüber hinaus leiten wir für unsere Mandanten immobilienrechtliche Verfahren wie immobilienbezogene Schadenersatzklagen, Anfechtungsklagen (z.B. Irrtum, List etc.), Gewährleistungsklagen Teilungsklagen, Klagen auf Benützungsentgelt, Duldung bzw. Unterlassung von Umbauarbeiten sowie Vergebührung von Verträgen etc.
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
Unser Ziel ist es, Sie umfassend und effizient durch alle Phasen Ihrer Immobilientransaktionen und rechtlichen Auseinandersetzungen zu begleiten.